Hausordnung
Die Hausordnung des Farmhouse Wandlitz wird in ihrer jeweils gültigen Fassung
Gegenstand des Vertrages. Die Kundschaft hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung und dem Einhalten der Hausordnung Sorge zu tragen.
Parken: Es sind ausschließlich die ausgewiesenen Parkbereiche gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu nutzen. Ein- und Ausfahrten, im Besonderen die unserer Nachbarn, dürfen nicht befahren werden und sind stets freizuhalten. Der Vermieter übernimmt keine Bewachung der abgestellten Fahrzeuge und haftet nicht für eventuell entstehende Schäden.
Lautstärke und Nachtruhe: Mutwilliges Lärmen und das Abspielen von sehr lauter Musik sind zu jeder Tageszeit zu unterlassen. Nach 22 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten, d.h. laute Musik darf ausschließlich in der Festscheune bei geschlossenen Türen und Fenstern gespielt werden. Hierzu darf ausschließlich die in der Location fest installierte Sound-Anlage verwendet werden. Die Anlage ist auf die maximal zugelassene Lautstärke eingestellt. Diese darf, insbesondere was die maximale Lautstärke angeht, nicht modifiziert werden. Um den Lärmpegel gering zu halten, ist nach 22 Uhr vorrangig der hintere Ausgang (zur Einfahrt) zu nutzen.
Feuer – Lagerfeuer, Sauna, Hot Tub, Kerzen: Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind unbedingt einzuhalten. Für Lagerfeuer ist ausschließlich der gekennzeichnete Bereich zu nutzen. Keine Feuerstellen – auch Kerzen – dürfen zu keiner Zeit unbeaufsichtigt sein und sind durch den letzten Gast ordnungsgemäß zu löschen. Feuerlöscher sind auf dem gesamten Gelände verfügbar, auf die bei der Einweisung besonders hingewiesen wird (siehe Flucht- und Rettungswegeplan). Die Feuerwehrstellfläche ist zu jeder Zeit freizuhalten.
Sauna & Hot Tub: In den Aufbauten dürfen keine Gläser etc. genutzt werden um die Verletzungsgefahr wie Schnittwunden auch für künftige Gäste zu minimieren. Zudem sind keine stark färbenden Lebensmittel wie Rotwein zu konsumieren.
Rauchen: Aus brandschutztechnischen Gründen ist das Rauchen in allen Räumlichkeiten (Scheunen, Remise, Sauna etc.) untersagt. Die RaucherInnen bitten wir, im Außenbereich die vorgesehenen Aschenbecher zu benutzen.
Konfetti & Feuerwerk: Das Streuen von Konfetti, auch biologisch abbaubare Varianten oder Blumensamen, sowie das Zünden von Feuerwerks- und Sprengkörpern jeglicher Art sind untersagt.
Sicherheit: Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Schlagringe, Baseballschläger, Pfefferspray usw.) ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Notausgänge und Fluchtwege dürfen nicht zugestellt oder versperrt werden. Die Sammelpunkte und Feuerlöscher sind dem Flucht- und Rettungsplan zu entnehmen.
Kindern- und Jugendschutz: Das Benutzen der Eventlocation ist Kindern nur in Begleitung einer berechtigten Aufsichtsperson gestattet. Diese Aufsichtsperson haftet für Schäden, die durch die zu beaufsichtigenden Kinder entstehen. Der Jugendschutz ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund gelten grundsätzlich die Vorgaben des „Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ in seiner jeweilig aktuell gültigen Fassung.
Pflegliche Behandlung: Die Einrichtungen der Eventlocation sind von allen Personen so zu benutzen, dass für andere Gäste keine Gefahr entsteht, Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt und über den normalen Gebrauch hinaus nicht unnötig verschmutzt werden. Wir bitten um eine pflegliche Behandlung und weisen vorsorglich darauf hin, dass eventuelle Schäden weiterverrechnet werden müssen. Wir bitten zudem darauf zu achten, dass keine Beschädigungen oder Rückstände nach Entfernung von Aufbauten (z. B. Klebereste) verbleiben.
Müllentsorgung: Die Müllentsorgung übernimmt der Vermieter.
Hinterlassen des Geländes: Nach Ablauf der Mietzeit sind die Räumlichkeiten und das Außengelände in einem endreinigungsfähigen Zustand zu übergeben. Das heißt auch, dass alle mitgebrachten Gegenstände – insbesondere Lebensmittel und Dekorationen – zu entfernen sind. Sie werden dann durch das hauseigene Personal des Vermieters vollständig gereinigt – hierfür berechnen wir Pauschale. Sie deckt den Normalfall der Endreinigung nach Erfahrung ab; nur in speziellen Fällen bspw. wenn der Vermieter mit den Pauschalansätzen nicht auskommt, entsteht ggf. ein abzurechnender Mehraufwand der dem Mieter/Veranstalter nachberechnet wird.
Hausrecht: Das Hausrecht obliegt generell dem Vermieter. Den Weisungen des Vermieters oder dessen MitarbeiterInnen ist daher unverzüglich nachzukommen. Der Vermieter ist berechtigt, Personen, welche gegen die Hausordnung verstoßen oder den Anweisungen nicht nachkommen, des Geländes zu verweisen. Der Vermieter behält sich eine zivilrechtliche oder strafrechtliche Inanspruchnahme in jedem Einzelfall bei Verstößen gegen diese Hausordnung vor.
Stand: Mai 2023